[1] Herrschen : Aristokratie, Demokratie, Direktorium [2] Staat : Verfassungsstaat,
In der Geschichts- und Politikwissenschaft bezeichnet Verfassungsstaat – in einem weiten formellen Sinne des Begriffes – ein Staatswesen, in dem die Staatsgewalt an eine Verfassung gebunden ist, welche ihre Herrschaftsmacht begrenzt.