[1] veraltet: männliche Person, die zugleich mit dem Hauptmieter in der Wohnung lebt, oft auch von ihm verköstigt wird[1]
Ein Untermieter ist eine Person, die eine Wohnung nutzt, die von einer anderen Person (Hauptmieter) gemietet worden ist,
nicht Vertragspartner des Wohnungseigentümers.
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