Das Umweltgesetzbuch (UGB) war ein deutsches Gesetzesvorhaben auf Bundesebene, mit dem das deutsche Umweltrecht bundeseinheitlich kodifiziert werden sollte. Nach den so genannten „Professorenentwürfen“ aus den 1990er Jahren, dem Kommissionsentwurf folgten schließlich Referentenentwürfe des Bundesumweltministeriums (BMU). Ende Januar 2009 erklärte der deutsche Umweltminister Sigmar Gabriel das Umweltgesetzbuch für gescheitert.