Gedinge ist eine typische Leistungsentlohnung im Bergbau oder in der Landwirtschaft. In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat noch am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb (Gedingerichtlinien) vom 1. April 1964 bestätigt.
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