Überbaubare Grundstücksfläche ist in Deutschland ein Begriff aus dem öffentlichen Baurecht. Er findet sich in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und ist Bestandteil der Festlegungen in einem Bebauungsplan. Gebräuchlich sind auch Bezeichnungen wie Baufenster oder Baufeld. Die überbaubare Grundstücksfläche ist derjenige Teil eines Baugrundstücks, auf welchem entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans und unter Beachtung der jeweiligen bauordnungsrechtlicher Vorschriften ein Bauwerk oder Gebäude errichtet werden darf.