Agnat bezeichnete im römischen Recht einen männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert von einem gemeinsamen Ahnherrn abstammt. Die Angehörigen der agnatischen Stammlinie waren ausschließlich Männer, die Agnaten – mit Ausnahme noch lebender unverheirateter und bruderloser Töchter, der Agnatinnen. Diese konnten allerdings die Agnation nicht über ihre Nachkommen fortsetzen, denn sie mussten nach einer Heirat zu ihrem jeweiligen Ehemann ziehen, ihre Kinder übernahmen dessen Familiennamen und führten dessen Linie weiter, nicht die Linie ihrer Mutter oder deren Vaters.