Als Brüstung bezeichnet man eine Absturzsicherung an Brücken, Emporen, Terrassen, Balkonen usw. Im Gegensatz zum leichten und meist durchbrochenen Geländer und zur Balustrade ist sie eine geschlossene, in der Regel massiv ausgeführte Wandscheibe.
Zum anderen wird ein Teil einer Außenwand als Brüstung bezeichnet, der sich zwischen dem Fußboden und der unteren Kante des Fensters befindet (Fensterbrüstung).