Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils und bedeutet die Erzwingung der Strafe durch staatliche Organe. Sie unterscheidet sich vom Strafvollzug dadurch, dass Letzteres das „Wie“, Ersteres das „Ob“ der Durchführung einer Strafe regelt. Das Strafvollstreckungsrecht ist ein Teilgebiet des Strafprozessrechts, in Deutschland geregelt in § 449 ff. Strafprozessordnung. Diese Regelung ist jedoch bisher sehr lückenhaft, weshalb sich die Bundesländer auf den gemeinsamen Text einer Strafvollstreckungsordnung geeinigt haben, die zwar für die Gerichte nicht bindend, aber in der Praxis völlig unangefochten ist.