Eine Pfarrei bzw. Pfarre ist in der Gliederung vieler christlicher Kirchen eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen, der ein Pfarrer vorsteht. Die Gemeinschaft der Gläubigen nennt man Pfarrgemeinde, auch das dazugehörige Seelsorgegebiet, als Amtsbezirk auch Pfarrbezirk oder Pfarrsprengel, der Amtsbezirk, Amtssitz des Pfarrers und auch die amtliche Würde nennt man auch Pfarrei oder Pfarramt, das Amts- und Wohngebäude selbst heißt auch Pfarrhaus (Pfarrhof).