Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.