Die Rückwärtsversicherung ist eine Ausnahme zum Grundsatz, dass Versicherungsschutz nur für die Zukunft gewährt wird. Die Rückwärtsversicherung ist damit bei der Frage des Versicherungsbeginns eines Versicherungsvertrages angesiedelt. Bei der Rückwärtsversicherung werden der technische und der materielle Beginn eines Vertrages vor den formellen Beginn gelegt. D.h., dass der prämienbelastete Zeitraum und der Zeitpunkt der Gefahrtragung durch den Versicherer vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses liegen.