[1] : Das Haustürgeschäft ist ein Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch oder auf einer Kaffeefahrt.
Das Haustürgeschäft ist ein inzwischen veralteter Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch oder auf einer Kaffeefahrt.