Die Gläubigerbegünstigung ist eine nach dem deutschen Strafrecht gemäß § 283c StGB strafbare Handlung. Sie steht im Kontext der sog. Insolvenzstraftaten. Sie ist das strafrechtliche Spiegelbild zur inkongruenten Deckung. U.a. ist sie eine Privilegierung des Bankrotts nach § 283 StGB. Der zahlungsunfähige Schuldner benachteiligt seine Gläubiger zugunsten eines oder mehrerer anderer Gläubiger.