Mindestkapital bezeichnet den Betrag, der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer Kapitalgesellschaft mindestens erbracht werden muss und bestimmt den Kapitalbedarf der Rechtsform. Die Höhe des Mindestkapitals beginnt je nach Landesrecht und Rechtsform bei null und geht bis zu einem gesetzlichen festgelegten Mindestbetrag der Landeswährung.