Als Spitzeninstitut bzw. Zentralinstitut werden im Bankwesen Banken verstanden, die für die untergeordneten Lokal- bzw. Regionalbanken zentral Aufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören: Refinanzierung der untergeordneten Banken bzw. Ausgleich von Liquiditätsüberschüssen und -mängeln; Durchführung gemeinsamer Verwaltungsaufgaben; Finanzierung von Großprojekten.