Staatenimmunität ist ein Grundsatz des Völkerrechts, der besagt, dass die Hoheitsakte eines Staates nicht von den Gerichten eines anderen Staates überprüft werden können. Ausgehend von der Unabhängigkeit und Gleichheit souveräner Staaten ist es keinem Staat gestattet, über einen anderen Staat zu Gericht zu sitzen: par in parem non habet iudicium. Dies bezieht sich jedoch nur auf hoheitliches Handeln des Staates, nicht auf dessen privatrechtliche Tätigkeit. Meinungsverschiedenheiten unter Staaten müssen ggf. vor internationalen Gerichten, z. B. dem Internationalen Gerichtshof, ausgetragen werden.