Weinbaugebiet ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der synonym mit Weinanbaugebiet, Weingebiet oder Anbaugebiet im offiziellen Sprachgebrauch verwendet wird – teilweise sogar innerhalb derselben Rechtsvorschriften. Die Begriffe bezeichnen eine geografische Region, in der Wein mit der konkreten Bezeichnung eines bestimmten Weinbaugebietes angebaut werden darf. Entscheidend ist der unmissverständliche Zusatz ...gebiet, so z. B. bei Gebietswinzergenossenschaft.