Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher.
|
|
Wort | Synonyme |
Zeitarbeiter | Zeitarbeitnehmer |
Zeitarbeiter | Leiharbeitnehmer |
Zeitarbeiter | Job-Nomade |
Zeitarbeiter | Leiharbeiter |
Zeitarbeiter | Leihkraft |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
Zeitarbeiter | travailleur intérimaire | fr | m | ||
Zeitarbeiter | intérimaire | fr | m |