[1] Absolut : Eigenverantwortung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung,
Als Eigenverantwortung oder Selbstverantwortung bezeichnet man die Bereitschaft und die Pflicht, für das eigene Handeln und Unterlassen Verantwortung zu übernehmen. Das bedeutet, dass man für das eigene Tun und Unterlassen einsteht und die Konsequenzen, etwa in Form von Sanktionen, dafür trägt. In der Organisationslehre gilt als Gegensatz die Fremdverantwortung.