Weinbaugebiet ist ein gesetzlich geschützter Begriff. Er bezeichnet eine geografische Region, in der Wein mit der konkreten Bezeichnung eines bestimmten Weinbaugebietes angebaut werden darf. In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten des Weinbaus, der Rebveredelung, Weinherstellung oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her. Erstmals wurde 1756 die nordportugiesische Weinregion Alto Douro gesetzlich definiert. Seitdem ist es Standard geworden, Weinregionen durch das Weinrecht gesetzlich eindeutig zu definieren.