Die Zurückverweisung ist eine mögliche Gerichtsentscheidung in Gerichten ab der zweiten Instanz. Sie führt dazu, dass das Gericht zwar das Urteil der Vorinstanz aufhebt, aber in der Sache nicht selbst entscheidet, sondern diese an das Gericht der Vorinstanz zurückweist, damit dieses erneut, unter Berücksichtigung der Rechtsansicht des zurückverweisenden Gerichts, über die streitige Sache entscheidet.