[1] Deutschland: Zusammenschluss von Gemeinden zu gemeinsamen Erledigung genau festgelegter kommunaler Aufgaben [2] Genossenschaft : Aktiengesellschaft, Bank, Firma [3] Zusammenwirken : Arbeitsgemeinschaft, Arbeitsgruppe, Brigade [4] Verbinden : AG, Genossenschaft, Gesellschaft
Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften nach deutschem Recht. Grundlage ist ein Gesetz und/oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe. Zweckverbände sind die bekannteste und häufigste Form interkommunaler Kooperation.
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Wort | Synonyme |
Zweckverband | Verbindung |
Zweckverband | Vereinigung |
Zweckverband | Zusammenschluß |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Zweckverband | administration union | en | |||
Zweckverbände | administration unions | en |