Dienst nach Vorschrift bezeichnet im Arbeitsrecht ein Verhalten von Arbeitnehmern, bei dem sie zwar ihren Arbeitsplatz nicht verlassen, bei ihrer Arbeitsleistung aber nur die für sie geltenden Arbeitsanweisungen umsetzen oder Dienstvorschriften anwenden.
Wort | Synonyme |
Bummelstreik | Dienst nach Vorschrift |