[1] Richter, Anwalt : Jurist, Justizangestellter, Justizbeamter [2] : Als Rechtshistoriker wird ein Jurist oder Historiker bezeichnet, der sich mit der Rechtsgeschichte befasst. Aber auch Volkskundler, Theologen und Philologen tragen zu diesem interdisziplinären Fachgebiet bei.
Als Rechtshistoriker wird ein Jurist oder Historiker bezeichnet, der sich mit der Rechtsgeschichte befasst. Aber auch Volkskundler, Theologen und Philologen tragen zu diesem interdisziplinären Fachgebiet bei.