[1] s. Name
Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen als auch das Recht einer Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen. Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht.
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Wort | Synonyme |
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