[1] (früher) ein Beamter an einer Münzstätte, der die Münzherstellung, insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Gehalt und Wert der verschiedenen Münzsorten beaufsichtigt und überprüft
Wardein, auch Guardein, ist der Titel eines Beamten, der in Mittelalter und Frühneuzeit die Erze und die Münzen untersuchte. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt gab es den Erzwardein, der die Erze untersuchte, und den Münzwardein, der die Münzen zu untersuchen hatte. Auch der Begriff „Berggegenprobierer“ war geläufig.
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