[1] Geheimhalten : Amtsgeheimnis, Beichtgeheimnis, Berufsgeheimnis
Das Amtsgeheimnis ist ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern beschränkt. Diese unterliegen dem Amtsgeheimnis, d. h. der Schweigepflicht. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch Personen, denen bloß einzelfallweise ein Amt übertragen wird. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses kann dienstrechtliche (Disziplinarverfahren), arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dem Amtsgeheimnis entspricht das Dienstgeheimnis der im Dienstverhältnis Stehenden. Sonderfälle des Amtsgeheimnisses sind weiterhin das Sozialgeheimnis und das Steuergeheimnis.
Wort | Synonyme |
Amtsgeheimnis | Dienstgeheimnis |
Amtsgeheimnis | Geheimhaltung |
Amtsgeheimnis | Schweigepflicht |
Amtsgeheimnis | Geheimnis |