Mit Vollstreik, Flächenstreik oder Totaler Streik wird im Rahmen eines Arbeitskampfes der Streik aller Arbeitnehmer eines Wirtschaftszweiges bezeichnet, wobei unter Streik die gemeinsame und planmäßig durchgeführte Arbeitsniederlegung durch mehrere Arbeitnehmer zur Durchsetzung bestimmter Forderungen verstanden wird.