Gesichert ist aber, dass es um viele ältere Bezieher geht, besonders um alleinstehende Frauen, die wegen zu vieler unbezahlter Jahre im Haushalt keine Eigenpension beziehen.
"Haushaltsführung, Alten- und Kinderbetreuung können nicht mehr als Gering- oder Nebenbeschäftigung abgetan werden, sie werden sich künftig auch für die Eigenpension positiv auswirken", so Ursula Haubner.
Experten zufolge verfügen nicht einmal 40 Prozent der Frauen über eine Eigenpension, im Gegensatz zu 90 Prozent der männlichen Bevölkerung.
Des weiteren soll eine Mindestpension für jene bedürftigen Menschen, die nach Erreichung des Regelpensionsalters von der Sozialhilfe abhängig sind (die weder über eine Eigenpension noch über eine Hinterbliebenenpension verfügen), eingeführt werden.
"Anhand eines Beispieles heißt das konkret, dass eine Frau, die zwei Kinder erzogen hat, nur mehr 132 Monate statt bisher 144 Monate erwerbstätig sein muss, um eine Eigenpension zu erhalten", so Haubner.
Dadurch wird sichergestellt, daß auch Erziehungsberechtigte, die noch nicht 15 Beitragsjahre erworben haben und erziehungsbedingt größere Versicherungslücken aufweisen, eine Eigenpension beanspruchen können.
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terarsa1988Wie lautet der Artikel für Eigenpension? die
loplef7Wie ist die Silbentrennung von 'Eigenpension'? Ei•gen•pen•si•on