[1] bei Ausgabenkürzungen angewendete Handlungsweise, bei der die Zuwendungen pauschal gekürzt werden ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Verhältnisse der Geldempfänger
Mit Rasenmäherprinzip bezeichnet man ein Verfahren der Subventionskürzung, bei dem Subventionen pauschal um einen festen Betrag oder um einen festen Prozentsatz gekürzt werden, ohne nähere Prüfung, ob weiterhin Subventionsbedarf besteht.
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