Die Ausfuhrliste ist eine Anlage zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Sie enthält diejenigen Güter, deren Ausfuhr aus der Europäischen Gemeinschaft der Exportkontrolle unterliegt und damit genehmigungspflichtig ist. Der Umfang der gelisteten Güter ergibt sich aus den internationalen Genehmigungspflichten gemäß der Dual-Use-Verordnung sowie zusätzlichen Genehmigungspflichten für Dual-Use- und für Rüstungsgüter.