[1] nationalsozialistischer Sprachgebrauch im Deutschen Reich: sexuelle Beziehung zwischen einem Juden und einem Arier
Rassenschande war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht.
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Wort | Synonyme |
Rassenschande | Blutschande 1 |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Rassenschande | racial defilement | en |