Blutsverwandtschaft bezeichnet die biologische oder genetische Verwandtschaft von Personen aufgrund ihrer Abstammung von einander oder einem gemeinsamen Vorfahren, fachsprachlich Konsanguinität – im Unterschied zur rechtlichen Verwandtschaft oder angeheirateter Schwägerschaft. Eine behauptete blutsverwandte Abstammung muss allerdings nicht immer den Tatsachen entsprechen, vor allem in Bezug auf Vaterschaft, erst moderne Abstammungsgutachten ermöglichen biologische Eindeutigkeit.