Rechtsgeschichte - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: die
Wort: Rechtsgeschichte
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Rechts•ge•schich•te
Plural: die Rechtsgeschichten
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PowerIndex: 3
Häufigkeit: 4 von 10
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Rechtsgeschichte Wiki

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Historia del derechu
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تاريخ القانون
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Rechtsgeschichte
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法律史
tr
Hukuk tarihi

Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl dem Kreis der Rechts- als auch dem der Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist. Im deutschsprachigen Raum wird Rechtsgeschichte traditionell als juristische Grundlagenwissenschaft an juristischen Fakultäten gelehrt und zerfällt in einen romanistischen, germanistischen und kanonistischen Zweig.
Während die Rechtsgeschichte im 19. und noch Anfang des 20. Jahrhunderts einen hervorragenden Stellenwert im juristischen Studium einnahm, ist sie seit etwa 1945 mit einem zunehmenden Bedeutungsrückgang und – damit verbunden – mit Legitimationszwang verbunden. Mehr lesen

   
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Konjunktion

Singular
Nominativ die Rechtsgeschichte
Akkusativ die Rechtsgeschichte
Dativ der Rechtsgeschichte
Genitiv der Rechtsgeschichte
Plural
Nominativ die Rechtsgeschichten
Akkusativ die Rechtsgeschichten
Dativ den Rechtsgeschichten
Genitiv der Rechtsgeschichten

Übersetzung