[1] : Die Rettungsmedaille wurde am 25. Mai 1888 durch den Fürsten Günther Friedrich Woldemar per Verordnung gestiftet und konnte an alle Personen gleich welchen Geschlechts verliehen werden, die sich durch entschlossene und mutige Handlung, ohne Rücksicht auf
Die Lebensrettungsmedaille wird an Personen vergeben, die einen anderen Menschen aus Lebensgefahr gerettet und dabei ein besonderes Maß an Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben.