[1] Souveränität eines Staates über den über ihm liegenden Luftraum [2] Flugzeug : Flugrechte, Luftfahrtabkommen, Luftfahrtbereich
Die Lufthoheit folgt aus der staatlichen Souveränität und beschreibt das grundsätzliche Recht eines Staates, die Benutzung seines Luftraumes eigenständig zu regeln, in Deutschland beispielsweise durch das Luftverkehrsgesetz. Luftpolizeiliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Überwachungsflüge, werden durch für diese Aufgaben bereitgehaltene Jagdflugzeuge wahrgenommen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Lufthoheit | air sovereignty | en | ||
1 | Lufthoheit | souveraineté aérienne | fr | f | |
1 | Lufthoheit | överhöghet i luftrummet | sv | ||
Lufthoheit | sovereignty over the airspace | en |