[1] Lautstärke (zum Beispiel bei Radio, Fernseher), die so geregelt ist, dass sie außerhalb des betreffenden Raums/der betreffenden Wohnung nicht/kaum wahrzunehmen ist
Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch außerhalb einer Wohnung „kaum noch wahrnehmbar“ sein soll. Betroffen sind in der Regel Nachbarräume oberhalb, unterhalb oder neben einer störenden Schallquelle. Die Geräusche sollen auf den Raum begrenzt bleiben, in dem sich die Geräuschquelle befindet. Geräusche, die diese Anforderung nicht erfüllen, können von der Umwelt als Ruhestörung durch Lärm empfunden werden.
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