Unter Finanzkontrolle versteht man das Verwaltungshandeln der Rechnungshöfe und der verwandten Ämter. Ziel der Finanzkontrolle ist, die öffentlichen Haushalte auf Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und etwaige Mängel in der Haushalts- oder Wirtschaftsführung aufzudecken. Da es sich hierbei um eine hoheitliche Tätigkeit handelt, wird diese Pflichtaufgabe in der Regel mit Beamten ausgeführt.