[1] Quellensteuer, insbesondere auf Kapitalerträge, die eine weitere Veranlagung erübrigt
Eine Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, die die Einkommensteuer abgilt. Hierdurch wird eine Veranlagung des Steuerschuldners überflüssig. Die bekannteste Abgeltungsteuer ist die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Auch bestimmte andere Quellensteuern, z. B. der Steuerabzug von Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige ausländische Künstler und Sportler oder der Steuerabzug von Vergütungen von Aufsichtsräten, werden als Abgeltungsteuer bezeichnet.
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Wort | Synonyme |
Abgeltungsteuer | Abgeltungssteuer |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Abgeltungsteuer | withholding tax | en | ||
Abgeltungsteuer | pay as you earn | en | |||
Abgeltungsteuer | PAYE | en |