[1] Besitz : Eigenheim, Eigentumswohnung, Grundbesitz [2] Wohnung, Haus : Appartement, Bauwerke, Eigentumswohnung
Mit Wohneigentum wird eine Immobilie bezeichnet, die nicht an einen Dritten vermietet, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Dabei kann es sich um eine Wohnung (Wohnungseigentum) oder ein Grundstück (Eigenheim) handeln.