Als Jugendwohlfahrt bezeichnete man in Österreich gesamtheitlich die Organisation der Kinder- und Jugendhilfe. Das erste Jugendwohlfahrtsgesetz in Österreich wurde im Jahr 1954 beschlossen. Im Jahr 1989 beschloss man ein wesentlich moderneres Jugendwohlfahrtsgesetz, das zwischen der hoheitlichen Behörde und so genannten Freien Jugendwohlfahrtsträgern unterschied. Im Jahr 2013 wurde das JWG durch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz abgelöst.