[1] zuvor, vorher [2] erst, erst einmal: zunächst [3] erst, jetzt erst, erst dann: dann, aber nicht früher [4] erst, eben erst: ganz neulich [5] weniger, früher als erwartet
- [WIKI] Besitz (lat. possessio) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch dann, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.
In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz oft zusätzlich den Willen, „diese Sache für sich zu b...
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termar6Wie heißt der richtige Artikel von Erstbesitz? der
lefoer18Wie ist die Silbentrennung von 'Erstbesitz'? Erst•be•sitz