Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung oder im Versorgungsrecht, die im Falle des Todes des Rentenberechtigten an dessen Kinder – und unter Umständen auch an andere Angehörige – gezahlt wird. Sie dient dem Ausgleich der nicht mehr zu leistenden Unterhaltsbeiträge des Verstorbenen. Ist nur ein Elternteil verstorben, spricht man von einer Halbwaisenrente, sind beide Elternteile verstorben, von einer Vollwaisenrente.