[1] Widerstand : Abfall, Arbeitskampf, Arbeitsniederlegung [2] Nichtbenutzung : Arbeitseinstellung, Arbeitsverweigerung, Streik, [3] Ruhe : Arbeitsniederlegung, Arbeitsverbot, Arbeitsverweigerung
Die Arbeitsverweigerung, also die Weigerung des Arbeitnehmers, die von ihm vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann den Arbeitgeber grundsätzlich dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.