[1] Handel : Facheinzelhändler, Fahrradhändler, Großhandelskaufmann [2] Unternehmen: Königliche Berufungsbefehle werden seit Jahrhunderten an Gewerbetreibende ausgestellt, die Waren oder Dienstleistungen an einen königlichen Hof oder an bestimmte königliche Persönlichkeiten liefern.
Ein Hoflieferant ist ein Unternehmen, das besondere Privilegien für Lieferungen von Waren und das Anbieten von Diensten an einen/-m Hof genießt. In Monarchien existiert dieses System bis heute, wie in Großbritannien, Thailand, Belgien, Schweden und Dänemark. In einzelnen Ländern, wie z. B. in den Niederlanden, handelt es sich beim Titel „Hoflieferant“ um eine Auszeichnung, die unabhängig von der Belieferung des Hofes an alteingesessene Unternehmen im ganzen Land vergeben werden kann, welche bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen, wie ein traditionsreiches Alter, Unbescholtenheit oder Vorschlag des örtlichen Bürgermeisters.