Eine Bonuszahlung wird üblicherweise als Zulage zu einem Gehalt oder Grundgehalt gewährt, meist an Angestellte, manchmal auch Selbständige oder freie Mitarbeiter. Die Aussicht auf einen Bonus soll die Motivation des Empfängers zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens steigern und eine Prämie ist neben Provisionen eine mögliche Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des zahlenden Unternehmens. Boni gelten als Elemente einer leistungsorientierten Vergütung und können das grundsätzlich auch sein. In vielen Fällen, besonders bei hohen Zahlungen, ist dieses jedoch euphemistisch, da sich die Höhe der Zahlung an, oft kurzfristigen oder kurzlebigen, Einnahmen, Ertragssteigerungen, Überschüssen oder Bilanzgewinnen orientiert, die weder einen nachhaltigen Nutzen für das Unternehmen widerspiegeln, noch ein Maß für die tatsächliche dauerhafte Leistung des Empfängers zugunsten des Unternehmens sind, zumal sie sich unter Umständen von Mitarbeitern zu deren Gunsten manipulieren lassen. Dem kann man in vielfacher Weise bei der konkreten Gestaltung eines Anspruchs auf einen Bonus im Arbeitsvertrag entgegenwirken. In der Praxis geschieht dies jedoch selten.