Für den grenzüberschreitenden Transport einer Leiche wird von Deutschland ein amtlicher Leichenpass gefordert. Nach Überprüfung des Totenscheins ggf. nach Anhörung des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, nochmaliger Besichtigung der Leiche und Kontrolle der ordnungsgemäßen Einsargung sowie Bescheinigung des zuständigen Amtsarztes wird der Leichenpass durch die örtliche Ordnungsbehörde erteilt.