Der Münzfuß ist eine offizielle Bestimmung eines Münzherrn, wie viele Münzen einer Sorte aus einer Gewichtseinheit Edelmetall („Münzgrundgewicht“) geschlagen werden sollen. Der Münzfuß legt damit fest, welche Menge eines Edelmetalls (Feingehalt) in einer bestimmten Münze enthalten sein soll. Der Stolberger Münzmeister Julian Eberhard Volckmar Claus definierte in seiner 1753 gedruckten Kurzgefaßte Anleitung zum Probieren und Münzen den Münzfuß wie folgt: „Die gehörige Proportion der Metalle und des Gewichts der Münze, daß sie nehmlich nach ihrer innerlichen und äusserlichen Güte, oder nach Schrot und Korn, nach Zusaz und Feine, Zahl und Gewichte eingerichtet sey, wird Münzfuß genennet.“