- [WIKI] Sache ist ein auch im Gerichtswesen und in der Philosophie benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem Widersacher bezeichnete. Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung als Sache bezeichnet, ebenso der Tatbestand, das Vergehen oder die Schuld.
Die Abstimmung über diesen Sachantrag und der anschließenden Beschlussfassung fiel trotzdem eindeutig aus.
Den Anwesenheitslisten nach war er zwar fast immer da, ansonsten findet er keine Erwähnung in den Protokollen, kein Antrag zur Tagesordnung, kein Sachantrag, keine Anfrage, kein Diskussionsbeitrag - nichts!
Da über den vorliegenden Sachantrag offen abgestimmt werden muss, kann anders als bei der Simonis-Wahl auch kein Genosse heimlich abweichen.
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FAQ
erasan17Wie heißt der richtige Artikel von Sachantrag? der
lefarsa13Wie sind Silben und deren Trennung in der deutschen Sprache für Sachantrag? Sach•an•trag