Generalkommando war in der Bayerischen, Preußischen, Sächsischen und Württembergischen Armee vor und während des Ersten Weltkrieges sowie in der Wehrmacht zur Zeit des Nationalsozialismus die Bezeichnung für die Kommando- und Verwaltungsbehörde eines Armeekorps sowie des zugehörigen Korpsbezirks. Der Befehlshaber des Generalkommandos war ein Kommandierender General.